Schutzkonzept sexualisierte Gewalt


Gemeinsames Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt


In den letzten Jahren hat ein Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ auf vielen Ebenen immer mehr an Wichtigkeit und Beachtung gewonnen. Gemeindliche und kirchliche Institutionen betrifft dieses Thema besonders, treffen hier doch viele Menschen, auch viele schutzbedürftige Menschen, aufeinander. Damit der Schutz und das Wohlbefinden dieser und aller anderen Menschen in Kirchengemeinden sichergestellt werden kann, hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) im November 2020 das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (KGSsG) beschlossen. Das Gesetz regelt Anforderungen an die Kirchengemeinden, Maßnahmen zum Schutz und bietet Hilfestellung in Fällen, in denen sexualisierte Gewalt geschehen ist.


Uns als Gemeinde liegt dieses Thema sehr am Herzen und wir beschäftigen uns zurzeit tiefgründig und eingehend damit. Unter anderem sieht das Kirchengesetz auch vor, dass jede Gemeinde ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet.


Die Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm haben entschieden, das erforderliche Rahmen-Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt gemeinsam zu erarbeiten. Zu diesem Zweck wurde in jedem Kirchenkreis eine Arbeitsgruppe gebildet (Kompetenzteam zum Schutz vor sexualisierter Gewalt) die sich mit der Erstellung beschäftigt. In diesem Zusammenhang werden Gefährdungsanalysen konzipiert, durchgeführt und Maßnahmen entwickelt, um das Risiko für sexualisierte Übergriffe zu minimieren.
Dabei geht es darum, sich anzusehen, wo ein Risiko für eine bestimmte Person bzw. Gruppe bestehen könnte und wie dieses Risiko minimiert werden könnte. Auch soll aufgezeigt werden, wo schon besonders auf den Schutz geachtet wird. Es sollen möglichst umfassend alle Orte, Situationen und Abläufe, Personen bzw. Konstellationen von Personen untereinander innerhalb unserer Gemeinde mit einbezogen werden und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen
berücksichtigt werden.


Unter der Anleitung und Begleitung der Präventionsfachkräfte unseres Kirchenkreises Anja Kersting und Peter Unger erfolgen Schulungen zum Thema und entsprechende Schutzkonzepte werden erstellt.


„Wir stehen klar und deutlich auf der Seite der Betroffenen“, betonen die Verantwortlichen der drei Kirchenkreise ,Superintendentin Julia Holtz (Hattingen-Witten) und ihre Kollegen, die Superintendenten Andreas Schulte ( Schwelm) und Henning Waskönig (Hagen), „Sie gilt es in jedweder Form zu unterstützen und vergangene wie gegenwärtige Taten konsequent aufzuklären.“
Deshalb sei vorrangiges Ziel, die Präventionsmaßnahmen auf allen Ebenen von Kirche umzusetzen.


(Weitere Informationen:
Wer das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) nachlesen möchte, findet es im Internet unter https://www.kirchenrecht-ekvw.de/document/47664#s47000018.
 

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat zum 1. Juli 2019 eine zentrale, unabhängige und kostenlose Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie eingerichtet. Die „Zentrale Anlaufstelle.help“ (https://www.anlaufstelle.help) berät Betroffene allgemein über Unterstützungsangebote der evangelischen Kirche.
In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind Kirchenrätin Daniela Fricke sowie Referentin Jelena Kracht von der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS)“ Ansprechpartnerinnen: https://www.evangelisch-in-westfalen.de/ angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung)