Liebe Besucher*innen unserer St.-Georgs-Internetseite, liebe Gemeindeglieder,
in Anlehnung an die Empfehlungen der Landeskirche gilt in unserer Gemeinde:
Es gilt die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der ab 01.04.2022 gültigen Fassung.
Die Regeln ermöglichen und intendieren eigenverantwortliches Handeln.
Zugleich ist „jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person“ angehalten, sich so zu verhalten, „dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.“
Grundsätzliche Empfehlung für alle Bereiche des kirchlichen Lebens
Menschen, die an sich selbst Krankheitssymptome beobachten, werden dringend gebeten, von dem Besuch eines Gottesdienstes oder einer anderen Gemeindeversammlung abzusehen und der Ansammlung von Menschen fernzubleiben.
Keine Zugangsbeschränkung – Empfehlung zu Masken, Abstand, Hygiene und Belüftung
Mit Blick auf die grundlegend veränderten rechtlichen Bedingungen und die ebenso veränderte Entwicklung des Infektionsgeschehens wird bei Gottesdiensten und Versammlungen zur Religionsausübung auf Zugangsbeschränkungen und -kontrollen auf der Grundlage des Immunitäts- oder Teststatus verzichtet
(Entfall von 3G- oder 2G-Regeln).
Gleichwohl achten wir auf hinreichende Abstände zwischen den Besuchenden und empfehlen das durchgehende Tragen von Mund-/Nasenschutz, nach Möglichkeit FFP2-Masken. Zudem sollen die bekannten Hygienemaßnahmen (Möglichkeiten zur Händedesinfektion etc.) eingehalten werden.
Wo immer möglich, werden Gottesdienst- und Versammlungsräume regelmäßig und gründlich gelüftet.
Angesichts der anhaltend hohen Zahl von Infizierten bleibt die Empfehlung, sich vor Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen in den gemeinndenahen Testzentren testen zu lassen.
Gottesdienste mit Feier des Abendmahls finden vorläufig eher selten statt. Wenn, dann wird unter Verwendung von Einzelkelchen und/oder „Weinhostien* gefeiert.
*Weinhostien sind Oblaten, die mit Wein gebacken wurden.
Für Freiluftgottesdienste gelten künftig keine Beschränkungen und Auflagen.
Regelmäßig finden die Gottesdienste sonntags
um 10.00 Uhr in der St.-Georgs-Kirche und
um 11.15 Uhr im Gemeindezentrum Holthausen statt.
Falls kein hoher Feiertag dazwischenkommt, ist am
1. Sonntag im Monat: Abendmahlsgottesdienst
2. Sonntag im Monat: Gottesdienst mit Taufmöglichkeit
3. Sonntag im Monat: traditioneller Gottesdienst
4. Sonntag im Monat: Gottesdienst mit Taufmöglichkeit.
Außer den herkömmlichen Gottesdienstformen bieten wir noch eine Reihe verschiedener anderer Gottesdienst an, z.B. Kinder- oder Familien-Kirche, Kammermusikalische Vespern und Andachten.