Ev. St.-Georgs-Kirchengemeinde Hattingen
Ev. St.-Georgs-Kirchengemeinde Hattingen

Die Beerdigung - Das Zeugnis des Lebens gegen den Tod

Sich auf das Sterben vorbereiten... bedeutet, sich Gedanken über die letzten Dinge zu machen und diese zu regeln, so lange Zeit dafür ist und so lange Sie noch gestaltend tätig werden können. 

Wenn das Leben zu Ende geht...Sie haben die Situation vor Augen, dass ein naher Angehöriger im Sterben liegt oder bereits gestorben ist. Hier finden Sie Hilfestellungen und praktische Hinweise etwa für die kirchliche Bestattung.

Mit dem Tod weiterleben....müssen Angehörige und Freunde, die einen Menschen verloren haben.

Sich auf das Sterben vorbereiten

„Plötzlich und unerwartet wurde vorgestern unser Sohn und Bruder aus dem Leben gerissen.“ Diese Todesanzeige in der aufgeschlagenen Tageszeitung zu entdecken, tut allein beim Lesen schon weh.

Oft, viel zu oft, kommt der Tod unerwartet. Jäh und manchmal auch brutal wird ein Mensch aus dem Leben gerissen: am helllichten Tage im Straßenverkehr, bei der Notoperation im Krankenhaus, auf der Pflegestation im Seniorenheim.

Weil der Tod immer fremd ist, nie in den Alltag hineinpasst, ist immer der richtige Augenblick dafür da, die letzten Dinge zu regeln. Dabei möchten wir Ihnen im Folgenden helfen. Wir wollen Ihnen hier Anregungen und Hilfestellungen geben, die wichtigsten Aspekte zu bedenken, zu regeln: Vom Gespräch mit den Angehörigen, über die Patientenverfügung nebst Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Und wir bitten ausdrücklich darum, sich auch Gedanken um die eigene Bestattung zu machen. Ein Gespräch mit Ihrem Pfarrer kann dazu hilfreich sein.

 

Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Beerdigung

„Eigentlich habe ich mir immer gewünscht, dass meine Frau und meine Kinder bei meinem Begräbnis nicht weinen, sondern fröhlich sind und feiern. Aber als meine Frau den gleichen Wunsch für Ihre Beerdigung geäußert hat, wurde mir klar, was ich da von ihr und meinen Kindern verlange.“

So können viele Gespräche über ein Thema beginnen, das zu oft gemieden wird. Wer seine Wünsche und Erwartungen äußert, mutet seinen Angehörigen viel zu. Gleichzeitig setzt sie, setzt er sich der Kritik oder gar Zurückweisung aus: „Nein, das kannst du von mir nicht verlangen. Du kannst von mir nicht verlangen, dass ich womöglich gegen die Ärzte deinen Willen durchsetzen muss, damit lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben. Ich will mich an den letzten Strohhalm klammern dürfen.“

Gegenseitiges Kennen und Wertschätzen kann im Gefolge dieser Gespräche vertieft werden. Wir nennen nur ein paar Fragen, über die es sich zu reden lohnt.

• Was erwartet dich nach dem Tod? Woran glaubst du?
• Wovor habe ich eigentlich mehr Angst – vor dem Sterben oder vor Schmerzen?
• Gibt es etwas, das dich trösten kann, wenn ich vor dir sterbe?
• Was willst du von mir wissen, damit du mein Begräbnis gestalten kannst?
• Gibt es ein Lied, einen Spruch, ein Buch, das dir besonders wichtig ist? Was verbindest du damit?
• Hast du konkrete Vorstellungen davon, wie wir dein Andenken bewahren sollen?
• Was wünschst du dir für die Kinder?
• Gibt es etwas, was wir tun können, damit die Kinder deinen Segen mitnehmen?
• Wann hört für dich das Leben auf?
• Wer, glaubst du, kann dir in der Trauer helfen?

Patientenverfügung, Vorsorge und Betreuung

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person bestimmt, dass sie im Falle einer schweren, unheilbaren Erkrankung oder bei irreversiblen Schäden – etwa nach einem Unfall - mit sicherer Todesprognose nicht mit künstlichen Mitteln (Geräten, Organspenden) am Leben erhalten werden möchte. Damit hilft sie sich selbst, da eventuell unnötig langes Leiden verhindert wird. Darüber hinaus hilft die Verfügung aber auch den Ärzten, die ansonsten ihren mutmaßlichen Willen herausfinden müssten, wenn die Person nicht mehr ansprechbar ist, zum Beispiel im Koma.

Wichtig ist es, in der Patientenverfügung möglichst genau festzulegen, was sie im Fall der Fälle nicht wollen. Eine allgemeine Formulierung: "Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" reicht nach neuster Rechtssprechung nicht aus. Sie müssen genau sagen, was sie nicht wollen (keine künstliche Ernährung, keine Herz-Lungen-Maschine, keine künstliche Beatmung etc.). Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Rechtsanwalt dabei beraten.

Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung um zwei Dinge zu ergänzen:

  • Einem Blatt bzw. einer Seite, auf dem Sie Ihre Wertvorstellungen festhalten („Wertanamnese“)
  • Einer Vorsorgevollmacht, die eine Person Ihres Vertrauens benennt, die Sie im Krankheitsfall dann vertreten kann.

Mit einer Vorsorge-Vollmacht können Sie im Vorhinein eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl als gesetzliche Vertreter einsetzen, falls Sie später Ihre Geschäfts- oder Handlungsfähigkeit verlieren sollten. Der Vorteil dabei: Sie und Ihre Angehörigen sind nicht von der Einsetzung eines fremden, durch das Vormundschaftsgericht eingesetzten Betreuers abhängig. Die Bereiche, in denen die Vollmacht Gültigkeit haben soll, können individuell festgelegt werden. Auch ein Widerruf ist jederzeit möglich.

Zur Abfassung einige Hinweise: Die Vollmacht muss eigenhändig unterschrieben werden und es muss auch mindestens ein Zeuge anwesend sein, der bestätigt, dass der Verfasser im Besitz all seiner geistigen Kräfte ist. Eine notarielle Beglaubigung ist außer bei Vollmachten für Grundstücksgeschäfte nicht nötig. Auch die Frage der Organspende kann in der Vollmacht eingeschlossen sein. Eine Aktualisierung etwa alle zwei Jahre ist sinnvoll.

Bei der Betreuungsverfügung wählt nicht der Verfasser, sondern das Vormundschaftsgericht einen Betreuer aus. Der Verfasser kann jedoch Einfluss auf die Auswahl ausüben, so z.B. durch Angaben von Personen, die ihm nicht genehm sind. Die Verfügung muss nicht handschriftlich geschrieben sein, aber von zwei Zeugen unterschrieben werden. Alle zwei Jahre sollte sie aktualisiert werden.

Bei all dem kann Ihnen die "Christliche Patientenverfügung", gemeinsam herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz und der Ev. Kirche in Deutschland, helfen. 

Wenn das Leben zu Ende geht

Das, wovor die Angst am größten ist, ist eingetreten oder steht unmittelbar bevor: der Tod eines geliebten Menschen. Im Krankenhaus, auf einer Landstraße, zu Hause im Schlafzimmer: Der Tod macht aus vielen Plätzen Orte des Abschieds. Den Abschied gestalten – dafür gibt es unzählige gelungene Formen. Vielleicht ist nur noch eine stille Geste des Respekts und des Gedenkens möglich. Vielleicht können Sie noch einmal gemeinsam Abendmahl feiern. Oder sich gar die Sachen sagen, die Ihnen wichtig sind und aneinander waren. Was sie sich jetzt auf der weiteren Reise füreinander wünschen.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, möchten wir Ihnen die Aussegnung ans Herz legen. Die können Sie von Ihrem Pfarrer auch dann schon erbitten, wenn der Tod noch nicht eingetreten ist. Informieren Sie uns, wenn ein Angehöriger im Sterben liegt. Wir helfen Ihnen in der Zeit des Sterbens und danach.

Der Schmerz ist groß, aber er kommt gar nicht so recht durch. Jetzt müssen Sie erst mal an vieles denken und wichtige Entscheidungen treffen. Unterstützung und seelischen Beistand erfahren Sie auch durch Ihren Pfarrer: Nehmen Sie Kontakt auf für die Vereinbarung eines Seelsorgegesprächs und für das Beerdigungsgespräch.

Was ist zu tun, nachdem Ihr Angehöriger verstorben ist? Hier ein Checkliste der wichtigsten Dinge:

Die Aussegnung gleich nach dem Tod

  • Wann hört für mich das Leben auf?
  • Möchte ich nach Eintritt des Todes eine Zeit der Stille und Sammlung?
  • Will ich neben das Totenbett ein Kreuz stellen, eine Kerze anzünden?
  • Möchte ich andere in diesem Augenblick dabei haben? Wen will ich rufen, dass er mit mir die Zeit des Abschiednehmens teilt? (Verwandte, Freunde, Nachbarn, gute Bekannte, den Arzt, die Krankenschwester)
  • Möchte ich einen Pfarrer dazu rufen, ihn um ein Gebet und tröstende Worte bitten?
  • Habe ich selbst gute Worte, eine Bibel, ein Gesangbuch, eine gute Musik?

Die ersten Schritte

  • Im Sterbefall ist ein Arzt zur Feststellung des Todes und der Todesursache zu verständigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus.
  • Wen will ich weiterhin sofort benachrichtigen, wer soll es erst morgen erfahren?
  • Möchte ich bei der Einsargung und Abholung dabei sein? Möchte ich in diesem schweren Augenblick jemanden bei mir haben? Möchte ich für diese Zeit einen Pfarrer kommen lassen? Ist diese traditionelle Form der Aussegnungsfeier an meinem Wohnort noch guter Brauch?
  • Begleitung in der Trauer, Organisation der Trauerfeier: Welcher Pfarrer ist für mich zuständig?
  • An welchem Tag und zu welcher Stunde sollte die Trauerfeier am besten sein, damit jede und jeder Zeit hat, das Wesentliche vorzubereiten und in Ruhe anzukommen? (Eine Bestattung muss laut Gesetz innerhalb fünf aufeinander folgender Werktage erfolgen. Wann die Wochenendtage mitzuzählen sind, weiß der Bestatter.)
  • Kann ich sofort mit dem Pfarramt und Bestattungsinstitut Ort, Tag und Uhrzeit der Trauerfeier vereinbaren, damit ich den Termin gleich weitersagen kann?
  • Welches Bestattungsunternehmen will ich beauftragen? Habe ich mehrere zur Auswahl?
  • Habe ich die wichtigsten Dokumente, die ich für die Sterbepapiere und das Standesamt brauche?

Art und Ort der Bestattung

  • Hat sich der/die Verstorbene dazu geäußert, wie und wo er/sie begraben werden will?
  • Besteht bereits bei einem Bestattungsunternehmen ein Vorsorgevertrag?
  • Wie soll der Körper hergerichtet und behandelt werden?
  • Welche Kleidung soll der/die Verstorbene tragen, wenn er/sie im Sarg liegt?
  • Habe ich mich schon für eine Sargausstattung entschieden und wie viel Geld will ich dafür ausgeben?
  • Möchte ich eine Erdbestattung?
  • Ist ein Grab vorhanden: Müssen dort Ruhefristen eingehalten oder verlängert werden? (Auskunft gibt die Friedhofsverwaltung)
  • Ist kein Grab vorhanden: Muss ich den Friedhof wählen, der zum Wohnort gehört oder gibt es in meinem Fall eine Ausnahme von dieser üblichen Regel? (Auskunft gibt die Friedhofsverwaltung)
  • Stehen mehrere Grabstellen zur Auswahl: Wer geht mit und wählt mit mir aus?
  • Wenn ich mich für eine Feuerbestattung entschieden habe: Will ich eine Beisetzung der Urne in der Erde? In einem bestehenden Familiengrab oder speziellen Urnengrab? Will ich eine Beisetzung der Urne in einer Nische oder Urnenwand (Kolumbarium)? Gibt es das auf meinem Friedhof? Will ich eine anonyme Seebestattung und wähle diese Form aus einem besonderen Grund?
  • Möchte ich den Pfarrer nur bei der Trauerfeier oder ein bis drei Wochen später auch noch einmal bei der Urnenbeisetzung dabei haben? Wer soll sonst noch bei der Urnenbeisetzung mitgehen.

Zur Vorbereitung der Trauerfeier

  • Will ich mir bei den folgenden Schritten von den professionellen Bestattungsunternehmen helfen lassen. Welche Teile davon will ich evtl. selbst übernehmen? Was will ich anderen überlassen?
  • Möchte ich eine Traueranzeige in die Zeitung setzen? Wähle ich ein Bibelwort als Überschrift? Wer sind die Angehörigen, die dabei genannt werden sollen und in welcher Reihenfolge?
  • Möchte ich private Todesanzeigen verschicken? Was soll darauf stehen? Wer soll es drucken, wann muss es fertig sein? Wer hat und schreibt die Adressen und sorgt für den Versand?
  • Möchte ich viele Blumen am Grab oder möchte ich darum bitten, dass man statt Blumen auch für einen Zweck spenden kann, der dem/der Verstorbenen wichtig war?
  • Will ich Blumen auf dem Sarg?
  • Möchte ich einen Kranz in Auftrag geben und was soll auf der Schleife stehen?
  • Möchte ich zur Trauerfeier eine Blume in der Hand halten?
  • Welche Musik hat der/die Verstorbene besonders geliebt? Welche Musik kann mir helfen, mit der Trauer zurecht zu kommen?

Weitere organisatorische Überlegungen

  • Wen muss ich vom Todesfall informieren? Mit dem Arbeitgeber des/der Verstorbenen ist die Übergabe von persönlichen Sachen aus dem Büro abzustimmen. Der Krankenkasse ist die Sterbeurkunde zuzuschicken.
  • Bezog der/die Verstorbene Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher im Abonnement? Wie sind die Kündigungsfristen?
  • War der/die Verstorbene Mitglied in einem Verein? Auch hier steht die Kündigung an.
  • Welche Versicherungen hatte der/die Verstorbene abgeschlossen? Welche Versicherungen muss ich informieren (Lebensversicherung – Mitteilungsfrist beachten), welche muss ich kündigen?
  • Soll ich den Telefonbucheintrag ändern, das Telefon um- oder abmelden?
  • Vorsicht: Nach Erscheinen von Todesanzeigen werden häufig Betrüger und Einbrecher aktiv. Deshalb: Bezahlen Sie keine Rechnungen, die zweifelhaft erscheinen. Nehmen Sie Kontakt mit dem Rechnungssteller auf und verlangen eine Vertragskopie. Bitten Sie eine vertraute Person, während der Trauerfeier auf die Wohnung/Haus aufzupassen.

Die Trauerfeier

Rechtzeitig vor der Trauerfeier wird Ihr Pfarrer mit Ihnen ein persönliches Gespräch führen. Meist kommt er dafür zu Ihnen nach Hause. Bei diesem Gespräch ist Zeit, über alles zu reden, was Sie bewegt.

Im Rahmen dieses Gesprächs kann ebenfalls vereinbart werden, wie die Trauerfeier gestaltet wird. Der Pfarrer wird Sie nach dem Leben des bzw. der Verstorbenen fragen. Das hat einerseits seelsorgerliche Gründe: Der Pfarrer regt Sie dadurch zu dem für die Trauerbewältigung wichtigen Prozess der Erinnerungsarbeit an. Andererseits sammelt er dadurch auch Informationen und Eindrücke, um die Trauerfeier möglichst persönlich zu gestalten. Besprechen Sie mit Ihrem Pfarrer, wenn Sie etwas aus Ihrem Gespräch nicht auf der Kanzel veröffentlicht wissen möchten. Pfarrer stehen unter der Schweigepflicht, die mit dem Seelsorgegeheimnis verbunden ist.

Zur Gestaltung der Beisetzungsfeier wird auch das geistliche Leben der bzw. des Verstorbenen besprochen. Vielleicht wissen Sie ein Bibelwort, das dem bzw. der Verstorbenen wichtig war (evtl. seinen Tauf- oder Konfirmationsspruch). Dies kann Grundlage für die Traueransprache sein. Manchmal kann es für die Angehörigen hilfreich sein, wenn sie sich aktiv an der Trauerfeier beteiligen. Aber bitte bedenken Sie, dass Sie durch den Tod getroffen sind und die Trauerfeier der Moment des schmerzlichen Abschieds sein wird. Bitte muten Sie sich nicht zu viel zu.

Bitte überlegen Sie im Trauergespräch auch, wer zur Trauerfeier eingeladen werden sollte. Wen möchten Sie zu Ihrer Unterstützung in Ihrer Nähe wissen? Und wem sollten Sie Gelegenheit geben, dem verstorbenen Menschen die letzte Ehre zu erweisen und Abschied zu nehmen?

Die Bestattung selbst hat zwei Elemente: den Gottesdienst in der Trauerhalle und die Handlung am Grab. Im Trauergottesdienst soll Zeit und Gelegenheit sein für Trauer und Klage, Stille und Fürbitte. Das Leben der bzw. des Verstorbenen kommt in angemessener Weise zur Sprache. Biblische Texte und eine Ansprache stellen den Bezug zwischen dem vergangenen Leben und der bergenden Liebe Gottes her. Die Verkündigung geschieht im Glauben an die Auferweckung der Toten, der Sterbe- und Todeserfahrungen und Trauer umschließt, ohne sie beschönigen zu wollen.

Der Trauergottesdienst ist ein Handeln der versammelten Gemeinde. Hinterbliebene, Freunde, Kolleginnen und Kollegen, Nachbarn und Kirchengemeinde begehen den Gottesdienst gemeinsam. Damit die Feier den Bedürfnissen der Trauernden entspricht und dem vergangenen Leben gerecht wird, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die Feier individuell zu gestalten. Dies betrifft vor allem die Auswahl von Instrumentalmusik und Liedern, Bibelstellen und anderen ansprechenden Texten.

Nach der Trauerfeier in der Trauerhalle am Friedhof zieht die Trauergemeinde zum Grab. Am Grab angekommen wird der Sarg von den Sargträgern in das Grab abgelassen. Dieser Moment ist für die Angehörigen sehr schmerzhaft. Erstmals verschwindet der Sarg aus ihrem Blick und kommt dort an, wo er seine letzte Ruhestätte gefunden hat.

Der Pfarrer spricht am offenen Grab ein Schriftwort. Es folgt der dreimalige Erdwurf mit den Worten: Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub.

Ein Bibelwort zur Auferstehung der Toten schließt sich an. Dann betet die versammelte Trauergemeinde das Vaterunser und erhält zum Abschluss der Trauerfeier den Segen.

Danach können Sie sich ganz persönlich von dem oder der Verstorbenen verabschieden. Es folgt dann das Kondolieren der Trauergäste. Auch über diesen Abschluß der Trauerfeier sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer (Möchte Ich, dass mir/uns kondoliert wird, oder wird mir das zu schwer)

Sie haben im Gespräch mit dem Pfarrer viele Möglichkeiten, die Feier mit zu gestalten. Aus Erfahrung zahlreicher Beerdigungen möchten wir Ihnen empfehlen, die Bestattung rechtzeitig sorgfältig vorzubereiten. Sie tun sich leichter, wenn Sie sich nicht direkt im Angesicht des Todes befinden. Sprechen Sie offen über Ihre Wünsche mit ihrem Pfarrer.

Mit dem Tod weiterleben

Vor meinem eigenen Tod ist mir nicht bang,
Nur vor dem Tode derer, die mir nah sind.
Wie soll ich leben, wenn sie nicht mehr da sind?

Der weiß es wohl, dem gleiches widerfuhr;
Und die es trugen, mögen mir vergeben.
Bedenkt: den eignen Tod, den stirbt man nur,
Doch mit dem Tod der andern muss man leben.
    (Mascha Kaléko, Memento)

Ein geliebter Mensch ist tot. Sein bzw. ihr Platz bleibt leer. Es tut weh. Vielleicht ist genau das geschehen, wovor die Angst am größten war.

Was können Sie für sich in dieser Situation Gutes tun? Wo bekommen Sie Hilfe? Wer kann Sie unterstützen?

Unsere Kirchengemeinde und Ihre Pfarrer wollen Sie auch nach der Beerdigung Ihres Angehörigen nicht alleine lassen. Wenn Sie das Bedürfnis haben, mit Ihrem Pfarrer zu sprechen, nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir Sie weiter begleiten und beraten.