"Eine glückliche Ehe ist eine größere Wundertat Gottes als die Teilung des Schilfmeeres." (Jüdisches Sprichwort)
Liebe Brautleute,
für die kirchliche Trauung gelten die gleichen Regeln wie für alle Gottesdienste.
Die aktuellen Regeln für Gottesdienste finden Sie hier.
In der kirchlichen Trauung wird die Liebe zwischen den beiden in den Horizont der Schöpfung eingezeichnet: Liebe ist nicht persönlicher Verdienst und ist auch nicht käuflich. Sie braucht regelmäßige Pflege, von den Liebenden und von der Welt, in der sie leben. Sie ist ein Geschenk Gottes. Dankbarkeit und Freude prägen deshalb die kirchliche Feier.
In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Den beiden Liebenden wird in der gottesdienstlichen Feier versichert, dass Gottes Segen sie in ihrem Wagnis "Ehe" begleitet. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten, aber auch ihren Ecken und Kanten eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.
Dass sie eine dauerhafte Beziehung wollen, machen die Brautleute im Trauversprechen öffentlich. Sie bringen vor der Festgemeinde und Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und dass sie sich einander versprechen. Wie Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage gilt, wollen Partner und Partnerin in schönen und schweren Stunden zusammen bleiben, ihre Liebe gestalten und wachsen lassen.
"Die Ehe ist ein äußerlich, weltlich Ding", hat Luther gesagt, sie gehöre deshalb vor der Kirchentür geschlossen. So hält es die Evangelische Kirche noch heute: Bedingung für eine kirchliche Trauung ist die vorherige Eheschließung auf dem Standesamt.
Die evangelische Trauung ist also ein Gottesdienst anlässlich einer staatlichen Eheschließung. In diesem Gottesdienst bittet die christliche Gemeinde für das Paar um den Segen Gottes als Wegbegleitung durch sein gemeinsames Leben.
Die Evangelische Kirche sieht die Ehe prinzipiell als unauflösbar an. Aus evangelischer Sicht ist daraus jedoch nicht die Unmöglichkeit einer Ehescheidung abzuleiten. Eine Ehe kann scheitern, und die Scheidung ist dann ein letzter Ausweg, wenn die Gemeinsamkeit zwischen zwei Menschen unbehebbar zerstört ist. Nach evangelischem Verständnis ist sie in einem solchen Fall zu akzeptieren, weil kein Mensch auf sein Versagen und Verschulden festgelegt werden sollte.
Ein Kernstück des evangelischen Glaubens ist die Lehre von der Rechtfertigung. Sie besagt, dass alles, was Menschen mit aufrichtigem Bemühen tun, vor Gott gerechtfertigt ist – selbst wenn es am Ende vielleicht misslingt. Im Hinblick auf die eigene Partnerschaft ist das eine ermutigende und entlastende Botschaft: Wir können uns noch so sehr anstrengen – es ist doch möglich, dass wir als Paar scheitern. Doch auch wenn das passiert, wenn unsere Ehe in die Brüche geht, ist Gott bei mir und wird mir keinen Vorwurf machen.
"Es ist nicht gut dass der Mensch allein sei. Darum wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird seiner Frau anhängen und sie werden ein Fleisch sein", heißt es im Alten Testament (1.Mose 2,24). Und das Urteil, das Gott zu diesem Zusammensein von Mann und Frau spricht, lautet: "Und siehe, es war sehr gut".
Nach christlichem Verständnis ist die Liebe zwischen zwei Menschen ein Geschenk Gottes, der diese Menschen geschaffen hat. In einer lebenslangen und respektvollen Beziehung können sich Gottes Liebe, seine Wertschätzung des Menschen und seine Treue widerspiegeln.
Auch das Neue Testament betont, dass Mann und Frau durch jene Liebe miteinander verbunden sind, die in der Liebe Gottes gründet: "Ihr seid zur Freiheit berufen, ... durch die Liebe diene einer dem anderen" (Galater 5,13).
Nach diesen grundsätzlichen Bemerkungen finden Sie hier eine Aufstellung häufig gestellter Fragen und ihre Antworten auf dem Hintergrund der Trauung. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn weitere Fragen offen sind.
Im Prinzip ja. Erster Ansprechpartner ist aber der für Sie zuständige Gemeindepfarrer.
Für die Terminvergabe rufen Sie bitte im Gemeindebüro an. Dort erfahren Sie, ob die Kirche zu Ihrem Wunschtermin noch frei ist. Bitte beachten Sie, dass unser Gemeindekalender tw. nur 6-12 Monate in die Zukunft reicht. Zudem finden im Laufe des Jahres einige große Veranstaltungen auf dem Platz rund um die Kirche statt, die den normalen Ablauf einer Trauung stören können. Hier müssen wir warten, bis uns die Stadt diese Termine (meist im September) gemeldet hat. Bei Trauterminen, die sehr weit in der Zukunft liegen, kann es dadurch zu Beeinträchtigungen kommen.
Wir können Ihnen auch leider keine Liste der freien Termine zukommen lassen.
Für das Gespräch gibt es kein festes Schema. Es geht vor allem darum, sich kennen zu lernen und den Gottesdienst zu planen. Plaudern Sie ruhig ein wenig aus dem Nähkästchen. Ihr Pfarrer findet so leichter Anknüpfungspunkte für die Predigt. Nennen Sie ruhig auch eigene Wünsche und Erwartungen an die Gestaltung des Gottesdienstes.
Nicht vergessen: Spätestens zur Trauung das Stammbuch mitbringen. Wichtig ist: Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.
Das kirchliche Trauformular für die Eintragung in die Kirchenbücher unserer Gemeinde können Sie sich herunterladen und dann ausgefüllt zum Traugespräch mitbringen oder Sie füllen es gemeinsam beim Traugespräch mit dem Pfarrer aus.
Für das Trauformular benötigen wir neben einigen allgemeinen Angaben (Namen, Geburtsdaten u.a.) auch die Daten von Taufe und Konfirmation. Es ist hilfreich, diese Daten vor dem Gespräch schon einmal herauszusuchen (eventuell im Stammbuch der Eltern) und gegebenfalls mitzubringen.
Paare, die nicht zu unserer Gemeinde gehören, brauchen eine so genannte Dimissoriale von ihrer Heimatgemeinde. Meist genügt ein Anruf in Ihrer Heimatgemeinde, damit sie Ihnen zugeschickt wird.
Schön wäre es auch, wenn Sie schon sich im Vorfeld Gedanken über ihren Trauspruch machen könnten. Eine Auswahl an schönen Trausprüchen finden Sie unter: www.trauspruch.de. Wenn Sie hier keinen Trauspruch für sich finden, sprechen Sie beim Traugespräch Ihren Pfarrer an, er wird Ihnen gerne helfen.
Wenn Sie sich nicht für eine rein katholische oder rein evangelische Trauung entscheiden können, ist eine "ökumenische Trauung" ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt. Es handelt sich dabei um eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin bzw. um eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers – je nachdem, ob Sie sich für ein katholisches oder evangelisches Gotteshaus entscheiden.
Die ökumenische Trauung gilt kirchenrechtlich als katholische Trauung, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde und entsprechend als evangelische Trauung bei evangelischer Federführung.
Klingt kompliziert? Wenden Sie sich einfach an den für Sie zuständigen Pfarrer. Er kann ihnen alle Fragen rund um die ökumenische Trauung mit Ihnen besprechen.
Wenn ein Partner evangelisch ist, der andere keiner oder einer anderen Religion angehört, ist eine evangelische Trauung in der Regel nicht möglich. In besonders begründeten Fällen kann hier eine Ausnahme gemacht werden. Die Entscheidung darüber liegt beim zuständigen Pfarrer.
Dann ist eine Trauung in St. Georg leider nicht möglich.
Für Gemeindeglieder unserer Kirchengemeinde entstehen für die Nutzung unserer Kirchen keine Gebühren. Der Blumenschmuck und eine musikalische Ausgestaltung des Gottesdienstes muss von dem Brautpaar finanziert werden.
Von Menschen aus anderen Gemeinden, die sich bei uns trauen lassen wollen, erwarten wir eine Spende für die Nutzung unserer Kirchen. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Pfarrer.
Ein Traugottesdienst kann - vereinfacht gesagt - in drei Teile eingeteilt werden. Im ersten Teil werden Brautpaar und Festgemeinde mit einem biblischen Wort begrüßt. Gebet und Lied/Musik dienen der Sammlung und dem Lobpreis Gottes. Er hat diese Liebe angestiftet. Ohne seinen Segen könnte sie nicht leben.
Mit der Predigt über den Trauspruch beginnt der mittlere Abschnitt. Es folgt die eigentliche Trauung, in der Reihenfolge: Schriftlesung, Trauversprechen der Eheleute, Ringwechsel, Segen für die junge Ehe. Wünscht sich das Ehepaar ein gemeinsames Abendmahl, oder wird im Traugottesdienst getauft, schließt dies jetzt an.
Im Schlussteil folgen Fürbitten, Vaterunser und mit dem Segen Gott entlässt der Pfarrer Brautpaar und Traugemeinde in den folgenden Festtag.
Es ist eine traurige Tatsache, dass Ehen scheitern. Schuld haben und "Sich-Schuldig-Fühlen" ist unterschwelliges Thema bei nahezu jeder Trennung. Geschiedene bringen in der kirchlichen Trauung den Wunsch nach Vergebung und Neuanfang zum Ausdruck. Beides schenkt Gott. Insofern ist die Wiederverheiratung bereits geschiedener Menschen möglich. Alles Weitere wird im Traugespräch besprochen.
Grundsätzlich ist die Kirche der Ort für einen Gottesdienst, also auch für die kirchliche Trauung. In besonders begründeten Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich. Sprechen Sie Ihren Pfarrer darauf an.
Häufig möchten die Trauzeugen, gute Freunde oder Geschwister die kirchliche Trauung mit gestalten, z.B. einen Bibeltext oder ein Gebet vorlesen oder etwas singen. Sehr schön kann auch die Beteiligung der Eltern oder von Freunden bei der Segnung des Paares in der Trauung sein. Wenn Sie bereits davon wissen, sprechen Sie das bitte im Traugespräch an, so dass Ihr Pfarrer es einplanen kann. Falls es eine Überraschung sein soll: Bitten Sie Ihre Trauzeugen, Freunde usw., sich beim Pfarrer zu melden.
Die Trauzeugen benötigen Sie für die standesamtliche Trauung. Bei der kirchlichen Trauung spielen sie keine offizielle Rolle. Sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer, wenn Sie Ihre Trauzeugen dennoch einbinden möchten.
Dies ist natürlich möglich. Sicher haben Sie ein Lieblingslied oder Sie finden im Gesangbuch einen Liedtext, der Ihnen besonders passend erscheint. Bringen Sie solche Wünsche und Vorschläge ins Traugespräch mit ein! Bedenken sie aber bitte, dass die gewünschten Lieder zur Trauung passen sollten und nicht zu unbekannt sind, damit möglichst viele Ihrer Gäste mitsingen können.
Normalerweise reicht für einen Gottesdienst das Gesangbuch aus. Viele Paare möchten an Ihrer Hochzeit jedoch ein besonders schönes "Programmblatt" haben. Das ist insofern auch sinnvoll, als dass zu Hochzeiten oft Verwandte von Freunde anreisen, denen die Liturgie der Gemeinde fremd ist. Ein von Ihnen gestalteter Ablaufplan mit Lied- und Gebetstexten kann dann hilfreich sein. Sie dürfen ein solches Programm gern mitbringen. Es kann dann vom Küster am Eingang zur Kirche verteilt werden. Bei Fragen zum Ablauf sprechen Sie bitte Ihren Pfarrer an.
Das ist möglich, sollte aber wegen des genauen Gottesdienstablaufs mit dem Pfarrer abgesprochen werden. Sprechen sie die Frage im Traugespräch an oder geben Sie ihrem Freund / ihrer Freundin die Telefonnummer des für sie zuständigen Pfarrers.
Ja, das ist bei uns grundsätzlich möglich. Der Verwendungszweck kann außerhalb der Gemeinde liegen (Hilfsprojekt, soziale Inititativen o.ä.), aber auch einem bestimmten Bereich der eigenen Gemeinde gewidmet werden (Jugendarbeit/CVJM Hattingen, Renovierung der Kirche, Ausstattung des Kindergartens usw.). Sprechen Sie diese Frage im Traugespräch an.
Besonderer Blumenschmuck, z.B. an den Außenseiten der Kirchenbänke, ist natürlich möglich. Da unsere Kirchen im Altarraum immer mit Blumen geschmückt sind, müssen Sie alles, was darüber hinaus geht, selbst bezahlen und auch einen Floristik-Betrieb selbst beauftragen.
Auf jeder Seite des Mittelgangs befinden sich 11 Bankreihen, wovon auf einer Seite eine erst hinter einer Säule beginnt. Um die Stirnseiten der Bänke mit Blumen zu schmücken, benötigt man ca. 1 m Band pro Bankreihe - also 21 m.
Sie und Ihre Helfer/Musiker können jederzeit während der Öffnungszeiten in die Kirche. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Aufsicht. Da die Kirche während der Öffnungszeiten bewacht ist, können Sie auch schon gerne am Vortag schmücken.
Eine Stunde vor der Trauung öffnet die Küsterin in der Kirche und fährt den Poller herunter. Wenn noch eine Trauung vor Ihrer ist, haben Sie direkt vor Ihrer Trauung nur 15-30 Minuten Zeit, um noch etwas an der Dekoration zu verändern.
Sie dürfen gern Bänke, Taufbecken und /oder Altar etc. mit Blumen schmücken. Bitte hängen Sie nichts ab. Bitte verschieben Sie auch den Ambo (das Lesepodest) nicht. Es ist mit sehr empfindlicher Tontechnik verkabelt, die beim Verschieben leicht den Geist aufgibt. Wenn Sie Platz für die Musiker benötigen, nutzen Sie bitte die bestehenden freien Flächen.
Brauchen wir eine Probe?
Im Internet oder in Hochzeitszeitschriften werden Sie darauf hingewiesen, einen Termin für einen Probedurchlauf mit dem Pfarrer zu vereinbaren.
Das machen wir hier nicht! Vertrauen Sie Ihrem Pfarrer, dass er Sie sicher durch den Traugottesdienst leitet.
Falls Sie Musiker haben, die proben müssen, können sie dies während der üblichen Öffnungszeiten der Kirche.
Kein Problem! Wir sind gern bereit, uns nach dem Gottesdienst noch einmal vor dem Altar (oder anderswo) mit Ihnen ablichten zu lassen. Meist werden diese Bilder sogar besser als die während des Gottesdienstes geschossenen: Ihre Aufregung ist weg, und Fotos können bei freier Sicht gemacht werden. Insofern empfehlen wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse, Fotos erst nach der Trauung zu machen und in Ihren Familien darauf hinzuwirken, dass keine „Pressekonferenz mit Blitzlichtgewitter“ in Ihrer Trauung stattfindet.
In der Regel bespricht der Pfarrer mit der Organistin oder dem Organisten den Ablauf und die Lieder für die Trauung. Wenn ihr Traugottesdienst neben den Liedern noch andere musikalische Beiträge aufweist, sollten Sie dies frühzeitig mit der Organistin besprechen. Ihr zuständiger Pfarrer wird Ihnen gerne dabei helfen.
Natürlich dürfen Blumenkinder am Schluss der Trauung in der Kirche auch Blumen streuen (bitte nur im Mittelgang). Diese werden nach dem Traugottesdienst von unseren Küstern wieder beseitigt. Vom Reiswerfen und Blumenstreuen auf dem Kirchplatz vor der Kirche bitten wir Sie, im eigenen Interesse Abstand zu nehmen. Auf dem schönen alten Kopfsteinpflaster setzt sich der Reis in die Ritzen und ist kaum noch zu entfernen. Bei feuchtem Wetter ist dieser Reis dazu noch gefährlich, da er aufquillt und der Kirchplatz so zu einer Schlindderbahn wird. Also bitte: Kein Reis! Das gleiche gilt für Blüten vor der Kirche.
Die Küsterin ist ca. 1 Stunde vor Beginn der Trauung vor Ort und fährt den Poller runter. Dann können Sie problemlos auf den Kirchplatz fahren. Auch hier im eigenen Interesse, damit sie nach der Trauung aus der Kirche nicht auf einen Parkplatz kommen: Bitte nur das Brautauto auf dem Kirchplatz parken! Bei den Parkplätzen um die Kirche herum handelt es sich um vermietete Stellpätze. In der Umgebung befinden sich genügend Parkhäuser (Altstadtparkhaus, Carré-Parkhaus, Kaufland-Parkhaus). Wer nicht gut zu Fuß ist, kann sich gerne auf dem Kirchplatz absetzen lassen. Das Auto muss dann aber woanders geparkt werden.
Der Poller bleibt unten, bis das Brautauto den Platz verlassen hat.
1. Im Gemeindebüro anrufen (02324/8 673 643) und einen Termin aussuchen. Es wird nur freitags und samstags getraut.
2. Pfarrer persönlich ansprechen.
3. Formular "Anmeldung zur Trauung" ausgefüllt an Pfarrer und Gemeindebüro senden, gern auch per eMail.
4. Bitte einige Wochen vor der Hochzeit den Termin im Gemeindebüro bestätigen.
Bitte benutzen Sie dieses Formular zur Anmeldung der Trauung beim Pfarrer. Gern nimmt das Gemeindebüro eine Kopie entgegen.